Konfirmanden 2005 - 2007
Konfirmanden 2004 - 2006
Konfirmanden 2004 - 2006
Ev.-luth. Kirchengemeinde Kalefeld - Der Kirchenvorstand
Ordnung für den Konfirmandenunterricht
(laut Kirchenvorstandsbeschluss vom 29.05.2001
gemäß § 14 des Kirchengesetzes
über die Konfirmandenarbeit vom 14.12.1989 (Kirchl. Amtsblatt S. 154)
Grundsätze
Die evangelisch - lutherische Kirche lebt von den Gaben Gottes in Wort und Sakrament.
Die Konfirmandenarbeit hat ihre biblische Grundlage in der Zusage und dem Auftrag Jesu Christi: "Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende."
(Matthäus 28, 18-20)
Die Kirche lädt junge Menschen ein, gemeinsam zu erfahren und zu fragen, was es bedeutet, getauft zu sein und an Jesus Christus zu glauben. Die Konfirmanden / - innen sollen vertraut werden mit dem Leben der Kirche in gottesdienstlicher Feier und im Alltag der Welt, mit der biblischen Botschaft und christlicher Ethik Die Konfirmanden / innen sollen die Konfirmandenarbeit nicht als isolierte Veranstaltung erleben, sondern während der Konfirmandenzeit möglichst viel im Leben der Gemeinde kennenlernen.
Unter Zugrundelegung dieser Grundsätze werden die nachstehenden Regelungen getroffen.
Dauer Die Konfirmandenzeit beginnt i. A. zu Anfang des siebten Schuljahres mit einem Gottesdienst, erstreckt sich über zwei Jahre und schließt mit dem Konfirmationsgottesdienst am 2. Sonntag nach Ostern.
Organisatorisches
Zur Konfirmandenzeit gehören Unterricht und weitere Veranstaltungen wie Freizeiten und Exkursionen. Die Teilnahme an allen Bestandteilen ist grundsätzlich verbindlich. Der Unterricht umfaßt ca. 90 Unterrichtsstunden. Er findet außerhalb der Schulferien am Dienstag oder am Donnerstag Nachmittag statt. Zur Konfirmandenzeit gehört eine Freizeit (Dauer 3-4 Tage).
Weitere Fahrten und besondere Aktivitäten, die dazu geeignet sind den Unterrichtsinhalt auf andere Weise zu vermitteln (z.B. Besuch einer Synagoge, KZ, Hildesheimer Mission, u.a.), sind ebenso Bestandteil der Konfirmandenzeit wie Blocktage und sind gegen die regulären Doppelstunden Konfirmandenunterricht zu verrechnen. Die Kirche beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten der Fahrten. In besonderen Fällen gewährt die Kirchengemeinde über diese Zuschüsse hinaus gesonderte finanzielle Hilfe.
Das Pfarramt bereitet den Antrag auf Beurlaubung vom Schulunterricht durch die Erziehungsberechtigten vor. Dies kann laut niedersächsischem Schulgesetz für insgesamt bis zu sechs Schultagen beantragt werden.
Ein Elternabend informiert vorab über geplante Freizeiten und Aktivitäten.
Wenn Konfirmanden / -innen aus wichtigen Gründen verhindert sind, an der Konfirmandenarbeit teilzunehmen, werden sie gebeten, sich möglichst vorher vom Pfarramt beurlauben zu lassen. Eine nachträgliche Entschuldigung soll in schriftlicher Form durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Zur Konfirmandenarbeit gehört das Erledigen evtl. im Unterricht erteilter Hausaufgaben.
Lagerfeuer bei einer Konfirmandenfreizeit
Anmeldung
Das Pfarramt verschickt Anmeldebögen an die Jugendlichen und die Erziehungsberechtigten zusammen mit dieser Ordnung. Die Kenntnisnahme und das Einverständnis mit der Ordnung wird durch die Unterschrift der Erziehungsberechtigten und der Konfirmanden / innen bestätigt.
Die Anmeldung erfolgt vor dem Begrüßungsgottesdienst nach den jeweiligen Sommerferien, zu dem die zukünftigen Konfirmanden und Konfirmandinnen mit ihrer Familie eingeladen werden. Der Termin wird rechtzeitig vorher im Gemeindebrief und im Gottesdienst bekanntgegeben.
Arbeitsmittel
Die Konfirmanden / -innen benötigen folgende Arbeitsmittel:
- Bibel
- Gesangbuch (Ausgabe: EG für die Evang. Luth. Kirchen in Niedersachsen; 1994)
- Arbeitsbuch und / oder Mappe mit Arbeitsblättern
In besonderen Fällen gewährt der Kirchenvorstand zur Anschaffung der Arbeitsmaterialien auf Antrag finanzielle Unterstützung.
Teilnahme am Gottesdienst und Abendmahl
Die Konfirmanden / -innen nehmen an den Gottesdiensten der Gemeinde teil. Ein regelmäßiger Gottesdienstbesuch - im Schnitt alle zwei Wochen - ist erwünscht und notwendig, damit die Konfirmanden/-innen mit dem gottesdienstlichen Leben vertraut werden. Die Erziehungsberechtigten sind eingeladen, die Gottesdienste mit ihren Kindern zu feiern.
Die Konfirmanden / -innen tragen die Teilnahme am Gottesdienst in einem Buch ein oder lassen ihn sich in einer Gottesdienstbesuchskarte durch Unterschrift von Pastor/in oder Kirchenvorsteher/in bestätigen.
Die getauften Konfirmanden und Konfirmandinnen sind zur Teilnahme am Abendmahl eingeladen, nachdem das Abendmahl als Thema im Unterricht behandelt wurde. Dies geschieht frühestens im zweiten Unterrichtsjahr. Wenn getaufte Konfirmanden und Konfirmandinnen vor der Konfirmation zum Abendmahl eingeladen werden sollen, werden zuvor die Erziehungsberechtigten gehört
Erziehungsberechtigte
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Konfirmanden und Konfirmandinnen während der Konfirmandenzeit mit Interesse zu begleiten, sowie an den Elternabenden teilzunehmen. Die Begleitung der Jugendlichen zu den Gottesdiensten ist hilfreich und wünschenswert.
Während der Konfirmandenzeit finden in der Regel zwei Elternabende statt.
Abschluss der Konfirmandenzeit
Vor Abschluss der Konfirmandenzeit werden mit den Erziehungsberechtigten auf einem Elternabend die mit der Konfirmation zusammenhängenden Fragen besprochen.
In der Schlussphase der Konfirmandenzeit stellen sich die Konfirmanden / -innen der Gemeinde in einem von ihnen gestalteten Gottesdienst vor.
Konfirmation
Aufgrund der Teilnahme an der Konfirmandenarbeit entscheidet das Pfarramt über die Zulassung zur Konfirmation.
Die Zulassung zur Konfirmation kann versagt werden, wenn
- die Teilnahme am Konfirmandenunterricht häufig versäumt worden ist
- die Ordnung des Konfirmandenunterrichts beharrlich verletzt worden ist
- besondere Gründe im Verhalten die Konfirmation nicht gerechtfertigt erscheinen lassen.
Wenn die Zulassung zur Konfirmation versagt werden soll, wird ein eingehendes Gespräch mit den betreffenden Konfirmanden / innen und Erziehungsberechtigten geführt. Vor der Entscheidung wird der Kirchenvorstand die Angelegenheit beraten.
Gegen die Versagung der Konfirmation können die Erziehungsberechtigten Beschwerde bei dem Superintendenten / der Superintendentin und gegen dessen / deren Entscheidung weitere Beschwerde bei dem Landessuperintendenten / der Landessuperintendentin einlegen.
Zur Konfirmation gehören in der Regel der Beicht.- und Abendmahlsgottesdienst am Samstag Abend und der Konfirmationsgottesdienst am 2. Sonntag nach Ostern am Vormittag.