Kirchengemeinden im Alten Amt

Gottesdienstplan

Jeden Sonntag treffen sich Christen zum Gottesdienst. Aber nicht jeden Sonntag in jedem Dorf. Wo sind die nächsten Gottesdienste?
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Taufe, Trauung, Trauerfeier

Manchmal ist uns Gott besonders wichtig. In glücklichen oder sehr ernsten Zeiten. Dann können wir einen besonderen Gottesdienst feiern. Über Taufe, Hochzeit, Beerdigung.
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Konfirmation und Konfirmanden-Unterricht

Die Konfirmandenzeit ist eine wichtige Zeit für Jugendliche, die Konfirmation ein großes Fest. Wie wird es gefeiert und wie verläuft der Unterricht?

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Die Kirche

Sebexen hat eine sehenswerte Kirche. Worauf sollte man besonders achten? Hier mehr dazu.

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Gruppen und Kreise

In jeder Kirchengemeinde treffen sich Menschen. Es gibt Gruppen, Kreise, Aktivitäten. Was ist los in Sebexen?

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Aktuelles

Was beschäftigt uns zur Zeit? Was freut uns, wo brauchen wir Hilfe? Alles Aktuelle hier. (Aktuelles findet man auch im Kirchenboten.)

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Konfirmandenunterricht

  

Die Konfirmandenzeit beginnt im Normalfall nach den Sommerferien für die Jugendlichen, die die 7. Schulklasse besuchen. Zur Anmeldung werden vor den Sommerferien die Eltern mit ihren Kindern zu einem Elternabend eingeladen.
 
Am Anfang der Konfirmandenzeit steht der Begrüßungsgottesdienst, den wir immer mit einem Wald-Gottesdienst oder dem Kirchenfest verbinden. Im Anschluss daran laden wir zum gemeinsamen Essen bzw. Kaffeetrinken ein.
Seit einiger Zeit haben wir eine neue Konzeption der Konfirmandenzeit, die hier kurz dargestellt wird:
Zur gesamten Zeit gehört ein regelmäßiger Gottesdienstbesuch etwa zweimal im Monat. Überzeugender ist dies natürlich, wenn auch die Eltern von Zeit zu Zeit mitkommen.
Der regelmäßige, wöchentliche Konfirmandenunterricht findet durchschnittlich etwa eine Zeitstunde statt und beginnt erst nach der Konfirmation des Vorgängerjahrganges, also im April/Mai des nächsten Jahres. In der Zeit bis dahin gibt es Konfirmandenaktionen an einem Samstag, die für die Gruppe absolut verpflichtend sind.
Diese Aktionen planen wir ohne inhaltliche Beteiligung der Eltern, allerdings sind wir drauf angewiesen, dass Eltern sich bei dem Transport der Konfirmandengruppe einbringen. Hier die Aktionen:
• an der Weißenwasserkirche: Tauferinnerung und Besuch der vorchristlichen Stätten am Kahlberg
• Gemeindehaus Kalefeld und Liebfrauenkirche zum Thema: Gottesdienst
• Film mit Besprechung: Jesus von Nazareth
• Besuch des Ostergartens in der Liebfrauenkirche Kalefeld
• nach der Konfirmation des Vorgängerjahrganges: Regelmäßiger wöchentlicher Konfirmandenunterricht,                          
Terminabsprache nach Ausgabe der neuen Stundenpläne im Februar
 
In dieser Zeit: wird es geben:
• Fahrt zum ehemaligen KZ Bergen-Belsen und in die Synagoge Celle
• Konfirmandenfahrt nach Wahmbeck an die Weser
• Konfirmandentag Lutherfilm
• Konfirmandenprojekt „Aufbau des Ostergartens in der Liebfrauenkirche
Die Konfirmandenzeit endet mit dem Beicht- und Abendmahlsgottesdienst zur Konfirmation am Samstag Abend eine Woche nach Ostern und dem Gottesdienst zur Konfirmation am Sonntagvormittag.
 
Den Konfirmandinnen und Konfirmanden wird zu Beginn der Zeit folgende Konfirmandenordnung gegeben:
 
 
Ordnung für den Konfirmandenunterricht
Ev. luth. Kirchengemeinde Sebexen
Ordnung für den Konfirmandenunterricht (laut Kirchenvorstandsbeschluss vom 05.04.2011
Gem. § 14 des Kirchengesetzes über die Konfirmandenarbeit vom 14.12.1989 (Kirchl. Amtsbl. S. 154)
 
Grundsätze
Die evangelisch - lutherische Kirche lebt von den Gaben Gottes in Wort und Sakrament.
Die Konfirmandenarbeit hat ihre biblische Grundlage in der Zusage und dem Auftrag Jesu Christi: "Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende." (Mt 28, 18-20)
Die Kirche lädt junge Menschen ein, gemeinsam zu erfahren und zu fragen, was es bedeutet, getauft zu sein und an Jesus Christus zu glauben.
Die Konfirmanden / - innen sollen vertraut werden mit dem Leben der Kirche in gottesdienstlicher Feier und im Alltag der Welt, mit der biblischen Botschaft und christlicher Ethik.
Die Konfirmanden / innen sollen die Konfirmandenarbeit nicht als isolierte Veranstaltung erleben, sondern während der Konfirmandenzeit möglichst viel im Leben der Gemeinde kennenlernen. Unter Zugrundelegung dieser Grundsätze werden die nachstehenden Regelungen getroffen.
 
Dauer
Die Konfirmandenzeit beginnt i. A. zu Anfang des siebten Schuljahres mit einem Gottesdienst, erstreckt sich über zwei 
Jahre und schließt mit dem Konfirmationsgottesdienst am 1. Sonntag nach Ostern.
 
Organisatorisches
Zur Konfirmandenzeit gehören mehrere Konfirmandentage zu Beginn der Konfirmandenzeit, ab Frühjahr regelmäßiger wöchentlicher Unterricht und weitere Veranstaltungen wie Freizeiten und Exkursionen.
Ferner sollen Erfahrungen im Kirchengemeindeleben gesammelt werden durch Gottesdienstbesuche, Mitwirkung an geistlichen Veranstaltungen und anderen Aktionen sowie Hilfeleistungen. Die Teilnahme an all diesen Bestandteilen der Konfirmandenzeit wird durch ein Punktesystem den Konfirmandinnen und Konfirmanden verbindlich gemacht. Die regelmäßigen Unterrichtsstunden finden außerhalb der Schulferien statt.
Die Kirche beteiligt sich mit einem Zuschuss an den außergewöhnlichen Kosten dieses Konfirmandenmodells besonders der Fahrten. In besonderen Fällen gewährt die Kirchengemeinde über diese Zuschüsse hinaus gesonderte finanzielle Hilfe.
 
Das Pfarramt bereitet den Antrag auf Beurlaubung vom Schulunterricht durch die Erziehungsberechtigten vor. Dies kann laut niedersächsischem Schulgesetz für insgesamt bis zu sechs Schultage beantragt werden. Ein Elternabend informiert vorab über geplante Freizeiten und Aktivitäten. Wenn Konfirmanden / -innen an besonderen Aktionen der Konfirmandenarbeit verhindert sind, sollen sie sich vorher vom Pfarramt beurlauben lassen. Eine nachträgliche Entschuldigung soll in schriftlicher Form durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Zur Konfirmandenarbeit gehört das Erledigen evtl. im Unterricht erteilter Hausaufgaben.
 
Anmeldung
Das Pfarramt verschickt Anmeldebögen an die Jugendlichen und die Erziehungsberechtigten zusammen mit dieser Ordnung. Die Kenntnisnahme und das Einverständnis mit der Ordnung wird durch die Unterschrift der Erziehungsberechtigten und der Konfirmanden/-innen bestätigt. Die Anmeldung erfolgt vor dem Begrüßungsgottesdienst nach den jeweiligen Sommerferien, zu dem die zukünftigen Konfirmanden und Konfirmandinnen mit ihrer Familie eingeladen werden. Der Termin wird rechtzeitig vorher im Gemeindebrief und im Gottesdienst bekannt gegeben.
 
Arbeitsmittel
Die Konfirmanden/-innen benötigen folgende Arbeitsmittel:
- Bibel
- Gesangbuch (Ausgabe: EG für die Evang.Luth. Kirchen in Niedersachsen; 1994)
- Arbeitsbuch und / oder Mappe mit  Arbeitsblättern
 
Teilnahme am Gottesdienst und Abendmahl
Die Konfirmanden/-innen nehmen an den Gottesdiensten der Gemeinde teil. Ein regelmäßiger Gottesdienstbesuch – im Schnitt alle zwei Wochen - ist erwünscht und notwendig, damit die Konfirmanden/-innen mit dem gottesdienstlichen Leben vertraut werden. Die Erziehungsberechtigten sind eingeladen, die Gottesdienste mit ihren Kindern zu feiern.
Die getauften Konfirmanden und Konfirmandinnen sind zur Teilnahme am Abendmahl eingeladen, nachdem das Abendmahl als Thema im Unterricht behandelt wurde.
 
Erziehungsberechtigte
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Konfirmanden und Konfirmandinnen während der Konfirmandenzeit mit Interesse zu begleiten, sowie an den Elternabenden teilzunehmen. Die Begleitung der Jugendlichen zu den Gottesdiensten ist hilfreich und wünschenswert.
Während der Konfirmandenzeit finden in der Regel zwei Elternabende statt. Vor Abschluss der Konfirmandenzeit werden auf einem Elternabend die mit der Konfirmation zusammenhängenden Fragen besprochen.
 
Konfirmation
Aufgrund der Teilnahme an der Konfirmandenarbeit entscheidet das Pfarramt mit dem Kirchenvorstand über die Zulassung zur Konfirmation. Die Zulassung zur Konfirmation kann versagt werden, wenn - die Teilnahme an den verpflichtenden Angeboten der Konfirmandenzeit häufig versäumt worden ist - die Ordnung des Konfirmandenunterrichts beharrlich verletzt worden ist - besondere Gründe im Verhalten die Konfirmation nicht gerechtfertigt erscheinen lassen.
 
Wenn die Zulassung zur Konfirmation versagt werden soll, wird ein eingehendes Gespräch mit den betreffenden Konfirmanden / - innen und Erziehungsberechtigten geführt. Vor der Entscheidung wird der Kirchenvorstand die Angelegenheit beraten. Gegen die Versagung der Konfirmation können die Erziehungsberechtigten Beschwerde bei dem Superintendenten / der Superintendentin und gegen dessen / deren Entscheidung weitere Beschwerde bei dem Landessuperintendenten einlegen. Zur Konfirmation gehören der Beicht.- und Abendmahlsgottesdienst in der Regel am Samstagabend und der Konfirmationsgottesdienst am 1. Sonntag nach Ostern am Vormittag.
 
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