Friedhof Westerhof
Der Friedhof in Westerhof befindet sich am Südrand des Dorfes. Er wird vom Kirchenvorstand verwaltet. Die Friedhofskapelle gehört der Gemeinde Kalefeld.
Alle Einwohner in Westerhof haben das Recht, hier beerdigt zu werden. Sollen Auswärtige beigesetzt werden, muss das beim Kirchenvorstand beantragt werden. Wenn die Grabpflege gesichert ist, wird er den Antrag nicht ablehnen.
Die gewünschte Grabform und die Lage des Grabes ist mit dem Kirchenvorstand abzusprechen. Gute Beratung bieten oft auch die Bestatter.
Die Ruhefrist beträgt 25 Jahre.
Es gibt verschiedene Grabformen:
1. Reihengrabstätten: Grabstätten für Erdbestattungen. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Es ist nur eine Beisetzung möglich.
2. Urnenreihengrabstätten: Grabstätte für eine Urne.
3. Rasenreihen- und Rasenurnengrabstätten: Grabstätte für ein Erd- oder Urnenbegräbniss, die für die Angehörigen keinen Pflegeaufwand erfordert. Die Rasenfläche wird von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Der Name des Verstorbenen/der Verstorbenen ist ein einem Stein an der Stirnseite der Rasenfläche angebracht.

4. Wahldoppelgrabstätten: Grabstätten für zwei Erdbestattungen. Die Nutzungszeit richtet sich nach der letzten Beisetzung. Sie kann nach Ablauf auf Antrag verlängert werden.
5. Urnenwahlgabstätten: Grabstätte für mehrere Urnen. Die Nutzungszeit richtet sich nach der letzten Beisetzung.
Bei allen weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Kirchenvorstand.